Es wurde der Beschluss gefasst, dass Ferienaktivitäten für Kinder in Gratkorn wie folgt unterstützt werden:
Gefördert werden alle Veranstaltungen, die von Gratkorner Vereinen, Gratkorner Unternehmen und Organisationen durchgeführt werden bzw. von Organisationen, die die Ferienaktion in Kooperation mit der Marktgemeinde Gratkorn durchführen.
Eine Auflistung aller Ferienaktionen für den kommenden Sommer werden in der Gratkorn-Info veröffentlicht. Außerdem werden Informationen laufend über die Sozialen Medien veröffentlicht.
Es wurde der Beschluss gefasst, die Förderung von PV-Anlagen in die vorhandene Umweltförderrichtlinie aufzunehmen; gefördert wird ein Drittel der Bundesförderung, max. jedoch € 800,00, gültig rückwirkend mit 01.01.2021.
Stand 07.08.2024:
Der Fördertopf ist leider leer - im Moment werden keine Klimatickets gefördert.
Mit 26. Oktober 2021 wird das Klimaticket (KlimaTicket Now) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeführt, mit 1. Jänner 2022 wird auch das KlimaTicket Steiermark als Bundesländer-Variante wirksam (ein Ticket für alle Züge / S-Bahn und Fernverkehr sowie Busse
und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark). Es wird eine übertragbare und eine nicht übertragbare Variante geben. Folgende Tarife wurden bekannt gegeben:
KlimaTicketNow Regulär Jugend/Senior/Spezial: EUR 1.095,00/EUR 821,00
KlimaTicket Stmk. EUR 588,00 (übertragbar: 688,00) EUR 441,00
Dazu wurde folgende Förderung beschlossen:
Dazu wurden nun folgende Fördervoraussetzungen beschlossen:
Förderung Tagesmütter
Für die Tagesmütter wird beginnend ab 01.01.2020 eine einmalige Förderung in Höhe von max. € 500,-- für Erstinvestitionenen (wie z.B. Stiegenabsperrungen, Herdschutz, Steckdosensicherungen sowie andere Anschaffungen bzw. Umbauten, die für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater im eigenen Haushalt notwendig sind) in Form von Gratkorn Gutschein ausbezahlt.
Fördervoraussetzungen:
• Hauptwohnsitz und Ausübung der Tätigkeit in Gratkorn zum Zeitpunkt der Investition bzw. des Förderantrages sowie Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter / -Vater nach dem 31.12.2019.
• Für die Förderung ist eine Bestätigung des Trägervereins sowie die erteilte Pflegeerlaubnis für eine Wohnung bzw. ein Wohnobjekt beizulegen.
• Die Investitionen müssen belegt (Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) werden.
Ab 01.01.2023 gilt die Förderung wie folgt:
Förderung Förderungen Solar Biomasse Photovoltaik Holzvergaser