Ökoförderung (Kesseltausch etc.)
Die Marktgemeinde Gratkorn fördert 50% der Landesförderung.
Informationen erhalten Sie beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abt. 15.
Förderung Tagesmütter
Für die Tagesmütter wird beginnend ab 01.01.2020 eine einmalige Förderung in Höhe von max. € 500,-- für Erstinvestitionenen (wie z.B. Stiegenabsperrungen, Herdschutz, Steckdosensicherungen sowie andere Anschaffungen bzw. Umbauten, die für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater im eigenen Haushalt notwendig sind) in Form von Gratkorn Gutschein ausbezahlt.
Fördervoraussetzungen:
• Hauptwohnsitz und Ausübung der Tätigkeit in Gratkorn zum Zeitpunkt der Investition bzw. des Förderantrages sowie Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter / -Vater nach dem 31.12.2019.
• Für die Förderung ist eine Bestätigung des Trägervereins sowie die erteilte Pflegeerlaubnis für eine Wohnung bzw. ein Wohnobjekt beizulegen.
• Die Investitionen müssen belegt (Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) werden.
Förderung Förderungen Solar Biomasse Photovoltaik Holzvergaser