Personen mit Hauptwohnsitz in Gratkorn können bis zum 29. Februar 2024 einmalig um Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 340,00 im Gemeindeamt ansuchen.
Einkommensobergrenzen:
Weitere Informationen:
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes
Für die Antragsstellung im Gemeindeamt benötigen Sie einen Lichtbildausweis, die Bankdaten sowie die Einkommensnachweise sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen.
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Gemeinde unter
Tel. +43 3124 22 201 567
sowie das Referat Beihilfen und Sozialservice der Landesregierung unter
Tel. +43 800 20 10 10 zur Verfügung.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Mag.a Dr.in Sabine Schulze-Bauer, bietet allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Steiermark sowie Personen die sich um eine Anstellung bei diesen bewerben Unterstützung und rechtliche Beratung an, wenn sie aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und/oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt werden.
Weiters ist sie für Menschen zuständig die durch Maßnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände diskriminiert werden.
Kundmachung Amtstafel