Amtssignatur


Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Gratkorn auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke

 

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Gratkorn gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter Bildmarke

 

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Gratkorn:

Tel.: +43 3124 22201-0 oder E-Mail: gemeinde@gratkorn.gv.at