Förderungen - Förderrichtlinien



Förderung der Schikurse in den Kindergärten


Es wurde der Beschluss gefasst, die Schikurse in den Kindergärten mit einem Betrag in Höhe von EUR 20,00 zu unterstützen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von 3-Gemeinden-Gutscheinen über die Amtskasse gegen Vorlage des Zahlungsbeleges.


Förderung Ferienaktivitäten


Es wurde der Beschluss gefasst, dass Ferienaktivitäten für Kinder in Gratkorn wie folgt unterstützt werden: 

  • das Kind muss in Gratkorn gemeldet sein und darf max. 16 Jahre alt sein
  • pro Kind kann eine jährliche Einmalförderung in der Höhe von € 20,00 in Form von 3-Gemeinden-Gutscheinen geleistet werden.
  • die Förderung kann unter Vorlage des Zahlungsbeleges in der Amtskassa abgeholt werden.

Gefördert werden alle Veranstaltungen, die von Gratkorner Vereinen, Gratkorner Unternehmen und Organisationen durchgeführt werden bzw. von Organisationen, die die Ferienaktion in Kooperation mit der Marktgemeinde Gratkorn durchführen.

 

Eine Auflistung aller Ferienaktionen für den kommenden Sommer werden in der Gratkorn-Info veröffentlicht. Außerdem werden Informationen laufend über die Sozialen Medien veröffentlicht.


Förderung Photovoltaik-Anlagen

Es wurde der Beschluss gefasst, die Förderung von PV-Anlagen in die vorhandene Umweltförderrichtlinie aufzunehmen; gefördert wird ein Drittel der Bundesförderung, max. jedoch € 800,00, gültig rückwirkend mit 01.01.2021.


Förderung Klimaticket - Grundsatzbeschluss


 Mit 26. Oktober 2021 wird das Klimaticket (KlimaTicket Now) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeführt, mit 1. Jänner 2022 wird auch das KlimaTicket Steiermark als Bundesländer-Variante wirksam (ein Ticket für alle Züge / S-Bahn und Fernverkehr sowie Busse

und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark). Es wird eine übertragbare und eine nicht übertragbare Variante geben. Folgende Tarife wurden bekannt gegeben:

KlimaTicketNow Regulär Jugend/Senior/Spezial: EUR 1.095,00/EUR 821,00

KlimaTicket Stmk. EUR 588,00 (übertragbar: 688,00) EUR 441,00

 

Dazu wurde folgende Förderung beschlossen:

  • Förderung KlimaTicket Now und KlimaTicket Steiermark Classic: EUR 200,00
  • Förderung ermäßigtes KlimaTicketNow und ermäßigtes KlimaTicket Steiermark: EUR 150,00
  • Es werden nur nicht übertragbare Tickets gefördert.

 

Dazu wurden nun folgende Fördervoraussetzungen beschlossen:

 

  • Antragstellerin / Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Erwerbes der Karte mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gratkorn gemeldet sein.
  • Gefördert werden nur nicht übertragbare KlimaTickets. Pro Person und Gültigkeitsdauer wird nur ein KlimaTicket gefördert.
  • Wenn der Rechnungsempfänger des KlimaTickets nicht mit dem Karteneigentümer ident ist bzw. vom Arbeitgeber gefördert wird, so ist die Förderung mit der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Kaufpreis und Förderung begrenzt. Auch in diesem Fall werden nur nicht übertragbare Tickets gefördert. 
  • Eine Kombination der Förderung für das KlimaTicket und der Förderung der Zone 202 ist nicht möglich. 
  • Die Gemeinde stellt für diese Förderung einen Betrag von EUR 40.000,00 pro Jahr zur Verfügung, wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, wird keine Förderung mehr gewährt. Eine Förderung von Tickets aus dem Vorjahr ist nicht mehr möglich. 
Download
Gratkorn-Plus-Karte
25.03.2024
Richtlinie Gratkorn-Plus-Karte lt. öGR 2
Adobe Acrobat Dokument 1'014.0 KB

Förderung Tagesmütter 

Für die Tagesmütter wird beginnend ab 01.01.2020 eine einmalige Förderung in Höhe von max. € 500,-- für Erstinvestitionenen (wie z.B. Stiegenabsperrungen, Herdschutz, Steckdosensicherungen sowie andere Anschaffungen bzw. Umbauten, die für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater im eigenen Haushalt notwendig sind) in Form von Gratkorn Gutschein ausbezahlt.

Fördervoraussetzungen:

• Hauptwohnsitz und Ausübung der Tätigkeit in Gratkorn zum Zeitpunkt der Investition bzw. des Förderantrages sowie Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter / -Vater nach dem 31.12.2019.

• Für die Förderung ist eine Bestätigung des Trägervereins sowie die erteilte Pflegeerlaubnis für eine Wohnung bzw. ein Wohnobjekt beizulegen.

• Die Investitionen müssen belegt (Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) werden.

Ab 01.01.2023 gilt die Förderung wie folgt:

Download
Tagesmütter -väter.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB

Download
Gratkorn-Plus-Karte
25.03.2024
Richtlinie Gratkorn-Plus-Karte lt. öGR 2
Adobe Acrobat Dokument 1'014.0 KB
Download
Förderrichtlinien - Klimaticket 2024
13.12.2023
Klimaticket.pdf
Adobe Acrobat Dokument 167.9 KB
Download
Förderung von PV-Kleinstanlagen
01.01.2023
R151222.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB
Download
Richtline zur Förderung der Regenwassernutzung
14.07.2022
Regenwassernutzung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 814.1 KB
Download
Förderrichtlinie Fahrradabstellanlagen
Gemeinderat: 17.03.2016
Fahrradabstellanlagen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 222.3 KB
Download
Förderrichtlinie Umweltförderungen
14.07.2022
UFa.pdf
Adobe Acrobat Dokument 723.4 KB
Download
Förderrichtlinie für Vereine
Gültig ab 01.01.2015
Vereine.pdf
Adobe Acrobat Dokument 418.0 KB
Download
Wirtschaftsförderrichtlinie
08.04.2021
W01.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB

Befreiungen


Förderung Förderungen Solar Biomasse Photovoltaik Holzvergaser