Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden.
Die neue Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.
Der moderne Staat ist da. Denn Offenheit und Transparenz sind das Gebot des modernen Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts.
Anfragen an die Marktgemeinde Gratkorn können ab 01.09.2025 an folgende Email-Adresse gestellt werden:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Mag. Georg Zapletal.