Erforderliche Unterlagen


Reisepass/Personalausweis: 

 

Alter Reisepass vorhanden: 

  • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden: 

  • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

Zusätzliche Unterlagen (optional): Gegebenenfalls werden in allen genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur: 
    • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde

Achtung: Bei Beantragung des Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein!

 

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

 

Kosten:

Reisepass: € 112,00, Kinderreisepass: € 44,00, Personalausweis: € 91,00, Personalausweis unter 16 Jahren: € 39,00

 

Hier finden Sie weitere Informationen

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100

 

ID-Austria:

 

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zur Registrierungsbehörde:

 

  • Amtlicher österreichischer Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Eventuell: ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Hinweis: Ein aktuelles Passbild ist nur dann erforderlich, wenn Sie kein gültiges Reisedokument besitzen.
  • Mobiltelefon

Alle ausländischen Staatsangehörigen können die Anmeldung bei der zuständigen Landespolizeidirektion oder beim Finanzamt durchführen.

 

Strafregisterbescheinigung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis, gültiger Reisepass oder Personalausweis bei ausländischen Staatsangehörigen

Hinweis:

Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/de/formsearch/form/1000 

 

Kosten:

Beantragung: für gewöhnliche Strafregisterbescheinigung: € 26,00

Antrag für eine der Sonderformen (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge): € 29,00

 

Online-Antrag mittels ID-Austria:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/checked/StrafregisterAntrag

Weiterführende Informationen unter: 

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020

 

Wohnsitz Anmeldung:

 

Erforderliche Unterlagen: 

Weitere Informationen unter: 

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180200

 

oder online mit ID-Austria.gv.at

https://www.oesterreich.gv.at/de/landingpages/meldewesen