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09.08.2022
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Wildbachbegehung 2026


Die Marktgemeinde Gratkorn ist gemäß

§101 des Forstgesetzes 1975 verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gefährdeten Wildbäche im Gemeinde- gebiet zu kontrollieren. Ziel dieser Wildbachbegehung ist es, Bachläufe sowie die angrenzenden Uferbereiche auf Veränderungen und mögliche Beeinträchtigungen des Abflusses – etwa durch Holzablagerungen, Verklausungen, umgestürzte Bäume oder verlandete Durchlässe – zu

überprüfen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlagsereignissen stellt diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und ihres Eigentums dar.

 

Im Jahr 2026 wird die Wildbachbegehung in Gratkorn von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchgeführt. Die Begehungen finden im Laufe des Frühjahrs und Sommers 2026 statt und umfassen sämtliche relevanten Wildbäche sowie bestehende Schutzbauwerke im Gemeindegebiet. Festgestellte Mängel oder Übelstände werden dokumentiert und den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind angehalten, Holz oder andere den Wasserabfluss behindernde Gegenstände ehestmöglich zu entfernen.

Die Marktgemeinde Gratkorn ersucht alle Wald- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bereits im Vorfeld der Begehung bestehende Ablagerungen im ufernahen Bereich im eigenen Interesse zu beseitigen. Zudem wird die Bevölkerung gebeten, die Durchführung der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von umwelterkundung.at ein uneingeschränkter Zugang zu den Wildbächen ermöglicht wird, etwa durch das Öffnen von Schranken an Forstwegen.

Diese Maßnahmen dienen der Gefahren- und Katastrophenprävention und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserer Gemeinde. Die Marktgemeinde Gratkorn bedankt sich für die Unterstützung und das Verständnis der Bevölkerung.


Invasive Neophyten – Weltenbummler-App

 

Riesenbärenklau, Ambroisie, Staudenknöterich, Drüsiges Springkraut und Goldrute haben ein gemeinsames Merkmal: Sie zählen zu den invasiven Neophyten. Das sind nicht heimische Pflanzenarten, die durch den Menschen entweder absichtlich oder als Zier- bzw. Nutzpflanzen oder unabsichtlich über Straße, Schiene, Luft- und Wasserweg

eingeführt worden sind.

 

Diese invasiven Neophyten gefährden nicht nur unsere Gesundheit, heimische Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten, sondern verursachen auch volkswirtschaftliche Schäden, die mit hohen Folgekosten verbunden sind.

Um dem überaus raschen Voranschreiten Einhalt zu gebieten, veranstaltete die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zusammen mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht in der gesamten Steiermark im Sommer seine alljährlichen Aktionswochen.

 

Darüber hinaus möchten wir auf eine Möglichkeit hinweisen, wie Sie bei der Erfassung und Dokumentation von invasiven Arten mitwirken können. Eine Darstellung ihrer Verbreitung ist von großer Bedeutung und deshalb ist jede Mithilfe wertvoll. Mit der

„Weltenbummler-App“ weltenbummler.schulatlas.at können Pflanzen- und Tierarten, die sich in der Steiermark angesiedelt haben, ganz einfach mit dem Smartphone oder Tablet erfasst und online dargestellt werden. In nur drei einfachen Schritten werden Pflanzen und Tiere direkt im Gelände erfasst. Biologen prüfen die Einträge und schalten sie anschließend frei.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Ambrosie

Das gesundheitsgefährdende beifußblättrige Traubenkraut, auch Ragweed oder Ambrosie genannt, breitet sich in der Steiermark immer weiter aus.
Die Pollen der Ambrosie gehören zu den stärksten Allergieauslösern in der Pflanzenwelt und verursachen Entzündungen der Bronchialschleimhaut, Heuschnupfen, Bindehautentzündungen und häufig auch in weiterer Folge Asthma. Daher ist es wichtig, die Ausbreitung der Ambrosie zu verhindern bzw. dort, wo sie bereits auftritt, verhement dagegen anzukämpfen. Diese Pflanze produziert zw. 70 Mill. und 1 Mrd. Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können. Die Samen (bis zu 3000 pro Pflanze) können im Boden bis zu 40  Jahre keimfähig bleiben.  
Man erkennt die Ambrosie am rötlichen Stängel, der weich behaart und im oberen Teil verästelt ist, die Blätter sind fiederteilig, die Blütenstände sind traubige, gelbgrüne Kerzen mit Blühbeginn Ende Juli /Anfang August bis Oktober, es wächst kugelförmig und buschartig mit 30 - 150 cm Höhe, nach dem Abmähen werden zahlreiche Seitentriebe gebildet.
Bekämpfungsmöglichkeit im Gartenbereich Pflanzen mit der Wurzel ausreißen (Handschuhe und event. Staubmaske verwenden) und in einem Plastikbeutel mit dem Restmüll entsorgen; nicht kompostieren! Bei chemischer Bekämpfung nur zulässige Pflanzenschutzmitteln verwenden.
Die Fundorte sollen mittels Meldeformular an die Gemeinde gemeldet werden. Diese Meldung dient zur Erhebung der Verbreitung der Pflanze in der Steiermark. Gemeldet werden sollen Einzelpflanzen und Bestände aus privaten, öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen.

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Merkblatt & Meldeblatt
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