Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark


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Heizkostenzuschuss 2025/2026
27.02.2026
Richtlinie 2025-2026.pdf
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Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Gratkorn können sich für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026 bewerben. Dieser Zuschuss hilft dabei, die Heizkosten in der kalten Jahreszeit zu reduzieren.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Heizkostenzuschuss beträgt € 340,00 pro Haushalt. Dies gilt für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

 

Einkommensgrenzen:

  • Ein-Personen-Haushalte: € 1.661,00
  • Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
  • Für jedes Kind, das Familienbeihilfe bezieht: € 498,00

 

Wichtiger Hinweis: Personen, die bereits Wohnunterstützung beziehen, können keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sonderzahlungen (wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) anteilig berücksichtigt werden.

 

Antragstellung:

Der Antrag auf den Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 27. Februar 2026 gestellt werden. 

 

Die Antragstellung ergeht persönlich im Gemeindeamt: Bringen Sie einen Lichtbildausweis, Ihre Bankdaten und die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie einen Nachweis der bezahlten Heizkosten mit.

 

Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen:

  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. 
  • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. 

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen unser Bürgerservice unter der Tel.: +43 3124 22 201-531 zur Verfügung.

Informationen und Unterstützung von der Landesregierung erhalten Sie unter

Tel.: +43 800 20 10 10.

 

Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich den Heizkostenzuschuss nicht entgehen!