LEADER-Region Grazer Bergland / GU-Nord

Kreativwettbewerb Grazer Bergland Wanderweg


Gratkorn: Lourdeskapelle in der Dult


(c)WEGES
(c)WEGES

Gegenüber dem Kloster Maria Rast in der Dult steht diese Kapelle an der Kreuzung
Dultstraße  – Brunnleitenweg
Errichtung: 14.6.1913

 

Die Kapelle wurde anstelle der dortigen Kapelle “Auf dem Wege” errichtet. Stadtbaumeister August Kleindienst, der auch das Kloster erbaute, hat damit auch seiner zu früh gestorbenen Tochter ein Denkmal gesetzt.

Über die Vorgängerkapelle ist außer diesem ungewöhnlichem Namen noch bekannt, dass sie wegen der Errichtung einer Brücke aufgegeben werden musste. Bereits im Franziszeiischen Kataster ist dort eine Kapelle eingezeichnet, allerdings auf der Straßenseite, wo das Kloster steht (Kartenausschnitt unten in der Galerie). Die Kapelle hat ein charakteristisches Dach mit einem Glockenturm. Der untere Teil ist  auf der Vorderseite etwas zurückversetzt, wodurch ein kleiner Vorbereich entsteht. Der obere Teil ist dort an den Ecken von Säulen getragen. Im Innenbereich ist die Szene von Lourdes nachgebaut, wie die Heilige Bernadette vor der Marienerscheinung kniet. Früher hat sogar der Nachbau der Quelle funktioniert und es ist dort tatsächlich Wasser geronnen. Daher ist es auch nicht möglich, dass Besucher in die Kapelle gehen. Das Gittertor ist die Stelle, von wo aus man diese Szene am besten sieht. An der Unterkante des Oberbaus ist das Datum 14.6.1913 groß angebracht, wohl das Datum von der Fertigstellung und Weihe. Über dem Gittertor steht “UNSERE LIEBE FRAU VON LOURDES BITTE FÜR UNS”. Die flankierenden Bäume dürften wohl mit Errichtung der Kapelle gepflanzt worden sein und somit auch schon über 100 Jahre alt sein. Die Kapelle ist beim Bundesdenkmalamt als Denkmal verzeichnet. Die Kapelle spielt für verschiedene kirchliche Anlässe für die Bevölkerung eine wichtige Rolle (Speisensegnung, …). Daher ist sie auch mit einer Glocke ausgestattet. Diese wird auch bei jedem Begräbnis einer Schwester geläutet, wenn der Sarg zum Friedhof getragen wird.

Heutiger Besitzer: Barmherzige Schwestern des Klosters Dult

Quelle: Pfarre Gratkorn:

https://pfarre-gratkorn.at/unsere-pfarre/kapellen-materl-und-wegkreuze/kapellen-mit-glockenturm/dult-lourdeskapelle/ - Zugriff am 28.07.2025

Erfassung:  Pfarre: P. Clemens Brandtner 1980 BUNW: J. Turnsek 7.11.1981

Bundesdenkmalamt: 99481 Objekt-ID: 115617


Grundlage des Ideenwettbewerbes

 

Der Grazer Bergland Wanderweg besteht aus sechs Etappen, die durch sechs Gemeinden führen. Entlang dieser Etappen soll in jeder Gemeinde ein Platz bzw. Bereich als Kultur-Rastplatz gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb wird von jeder der sechs Gemeinden eigenständig in ihrer Gemeinde ausgeschrieben, bewertet und umgesetzt.

Ziele und Erwartungen des Kultur-Rastplatzes

 

Der im Rahmen des Kreativwettbewerbs gestaltete Kultur-Rastplatz soll folgenden Kriterien entsprechen:

  • Einladender Charakter
    Schaffung eines Rastplatzes, der zum Verweilen und Staunen einlädt
  • Ortsbezug
    Einbindung der unmittelbaren Umgebung in das Projekt. Die Teilnehmer*innen müssen ihren Hauptwohnsitz oder einen Bezug wie z. B. Geburtsort in einer der sechs teilnehmenden Gemeinden haben (Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz, Peggau, Frohnleiten oder Übelbach).
  • Geschichtlicher und kultureller Kontext
    Berücksichtigung der Geschichte und Besonderheit des jeweiligen Ortes. Die eingereichten Projekte sollen historisches und/oder kulturelles Wissen in die Gestaltung einfließen lassen.
  • Bauliche Umsetzbarkeit
    Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Finanzielle Machbarkeit
    Umsetzung mit einem maximalen Kostenaufwand von € 10.000 pro Standort (inkl. Konzept- und Umsetzungskosten)
  • Zeitlicher Rahmen
    Umsetzung innerhalb von zehn Monaten

Teilnahmebedingungen

Die Künstler*innen müssen in der jeweiligen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. Die Einreichung besteht aus einer Visualisierung, einer Beschreibung und einer Kostenschätzung. Erlaubte Formate für die Einreichung sind Zeichnungen, Fotomontagen, Mock-up‘s, 3D etc. Budgetrahmen pro Kultur-Rastplatz € 10.000,00.

 

Welche Vorgaben müssen bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden?

 

Die Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erfolgt auf dem vorgegebenen Areal. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Unveränderte Bausubstanz
    Bestehende Objekte oder bauliche Strukturen dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.
  • Flächenbegrenzung
    Für die Gestaltung steht eine Fläche von zirka 10m² zur Verfügung. (siehe Foto)
  • Materialwahl
    Es sind ausschließlich natürliche Materialien zu verwenden, die sich harmonisch in die umgebende Natur einfügen.
Wie soll die Einreichung zur Teilnahme am Kreativwettbewerb aussehen?
Den Teilnehmer*innen steht es frei, ihre Gestaltungsidee visuell auf eine selbstgewählte Art und Weise zu präsentieren. Erlaubt sind unter anderem:
  • Zeichnungen
  • Virtuelle Präsentationen

  • Fotomontagen

  • Mock-ups

  • andere kreative Darstellungsmittel z. B. Videos oder 3D-Drucke

Folgende Ideen können umgesetzt werden:

  • Natürliche Elemente
    Blumenarrangements oder Trockenblumen (in Vasen oder an Wänden befestigt)
    Kränze oder Girlanden aus Naturmaterialien wie Zweigen, Efeu, Lavendel
    Steinmosaike auf dem Boden (lose gelegt, nicht geklebt)
  • Licht & Atmosphäre
    LED-Kerzen, Lichterketten oder kleine Laternen für sanftes Licht
    Lichtinstallationen aus Papier oder Glas, z. B. mit spirituellen Motiven
  • Künstlerische Objekte
    Skulpturen oder kleine Installationen (aus Holz, Ton, Metall oder Recyclingmaterialien)
    Stoffe und Tücher in dezenten Farben (z. B. als Altar- oder Wandverkleidung)
    Hängende Objekte wie Mobiles oder Windspiele (z. B. mit Symbolen wie Tauben, Herzen)
  • Spirituelle Beiträge
    Gebets- oder Wunschzettel, die Besucher*innen anonym aufhängen können
    Texte oder Zitate (auf kleinen Tafeln, Karten, Stoffbannern)
    Fotocollagen mit Natur- oder Friedensmotiven
  • Interaktive Ideen
    Ein kleines Gästebuch für Gedanken oder Gebete
    "Schreib mir was"-Aktion – leere Kärtchen, die Besucher*innen mit Botschaften füllen können
Einreichfrist
Die Umsetzungsideen können bis 15. September 2025 in der Markgemeinde Gratkorn eingereicht werden.
Die visuelle Darstellung muss es der Jury ermöglichen, die Gestaltungsidee klar zu erfassen. Ergänzend sind eine schriftliche Beschreibung, in der der kulturelle bzw. künstlerische Zugang zur Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erläutert wird und eine Kostenkalkulation beizulegen. 
Prämierung
  • € 500,00 für das Siegerobjekt pro Gemeinde
  • Die ersten zwei Einreichungen pro Gemeinde erhalten zusätzlich je € 200,00 als Aufwandsentschädigung
  • Die Siegerobjekte werden am 14. Oktober 2025 im Rahmen einer Jurysitzung ausgewählt.

Eigentum

 

Die Finanzierung der Umsetzung des Kultur-Rastplatzes erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Das erworbene Kunstobjekt geht bei Beauftragung in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau

Dzejljan Primoschitz

Abteilung A6 - Bildung, Gesellschaft u. Kultur

Marketing u. Kommunikation

E-Mail: dzejljan.primoschitz@gratkorn.gv.at

Tel.: +43 3124 22201 537

Mobil: +43 664 96 40 380